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- der Vorrang der Verfassung und die dem Grundgesetz zugrundeliegende Hierarchie der Normen. Der Gesetzgeber ist unabänderlich an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden, Verwaltung und Rechtsprechung müssen darüber hinaus stets nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3
GG).
Bei Fragen der Gesetzmäßigkeit bestehen immer auch Zusammenhänge mit dem Demokratieprinzip. Denn die Verwaltung kann nur dann im Einklang mit den Gesetzen handeln, wenn überhaupt einschlägige Gesetze existieren.
Das Gesetzmäßigkeitsprinzip wird durch das Gebot der Gewährleistung von Rechtssicherheit ergänzt. Rechtsnormen sollen demnach immer klar und verständlich (für Juristen) abgefasst sein. Wenn Normen in Freiheitsrechte des Bürgers eingreifen, so muss ihr Inhalt stets hinreichend bestimmt sein.
Eine all dem übergeordnete Idee der Gerechtigkeit kann nicht anerkannt werden, da „die Gerechtigkeit" stets relativ ist und in einer Demokratie diejenigen Regeln und Entscheidungen als gerecht gelten müssen, die auf verfassungsmäßige Weise zustande gekommen sind.
Thomas Weimer, Staat und Verfassung, in: Sven Hartung, Stefan Kadelbach (Hrsg.), Bürger, Recht, Staat. Handbuch des öffentlichen Lebens in
Deutschland. Frankfurt a. M. 1992, S. 21 f.')
Aufgaben zum Text
1.Nennen Sie wesentliche Merkmale des Rechtsstaates.
2.Finden Sie Attributsätze im Text 2 und übersetzen Sie diese Sätze.
Beachten Sie dabei die Struktur des Satzes.
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LEKTION 2
1.Grammatik. Passiv. Infinitiv Passiv.
2.Text 1. Die Wahlen in der BRD.
3.Text 2. Aufgaben des Bundesrates.
Übung 1. Setzen Sie die Konjugation im Präsens Passiv ein.
Ich werde erfragt.
Übung 2. Setzen Sie die Konjugation im Präteritum Passiv.
Ich wurde bestraft.
Übung 3. Unterstreichen Sie das Prädikat und bestimmen Sie die Zeitformen in folgenden Sätzen. Übersetzen Sie diese Sätze.
1. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden von den
Wahlberechtigten für vier Jahre gewählt.
2.In dieser Universität werden auch Juristen ausgebildet.
3.Die Ursachen dieser Gesetzesverletzung waren gründlich erforscht
worden.
4. Die Monarchie wurde als die Ausübung der Staatsgewalt durch einen
einzelnen verstanden.
5.Die politischen Diskussionen und Auseinandersetzungen um den Rechtsstaat waren fortgesetzt worden.
6.Die Arbeit zur Verhütung der Jugendkriminalität wurde von der Staatsanwaltschaft geleistet.
7.Die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit im Lande ist erhöht
worden.
8. In unserer Hochschule waren schon längst gute Bedingungen für das
Studium geschaffen worden.
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1.Die Studenten werden heute noch ein Seminar im Fach Strafrecht haben.
2.Diese Übung wird zum Deutschunterricht übersetzt werden .
3.Dieses wichtige Rechtsproblem wird im nächsten Kapitel behandelt.
4.Man wird sich gründlich auf die wissenschaftliche Konferenz vorbereiten.
5.Alle Aussagen dieses Zeugen waren unbedingt protokolliert worden.
6.Die Unabhängigkeit der Richter ist im Grundgesetz festgelegt worden.
7.Diese Partei war im Parlament nicht vertreten.
8.Dieses Dokument wird vom Leiter des Betriebs unterzeichnet werden.
Übung 5. Übersetzen Sie die Sätze.
1. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist von der Verfassung des
Staates gewährleistet worden.
2.Die Vorschriften des Strafrechts werden vom Gericht eingehalten.
3.Die Beschuldigten waren zur Verantwortung gezogen worden.
4.Mit der Festigung der Staatsordnung wird auch die Gesetzgebung weiterentwickelt werden.
5.Nachdem das Ermittlungsverfahren abgeschlossen worden war, wurde
die Strafsache dem Gericht übergeben.
6.Der Artikel wird zum Unterricht übersetzt werden.
7.Der Täter war festgenommen worden.
8.Der Zeuge ist vom Untersuchungsrichter vernommen worden.
Übung 6. Übersetzen Sie folgende Sätze im Infinitiv Passiv.
1.Die Ehre und die Würde des Menschen dürfen nicht verletzt werden.
3.Der Zeuge soll von dem Untersuchungsrichter vernommen werden.
4.Die Aussagen der Vernommenen sollen unbedingt protokolliert werden.
5.Die Vorschriften müssen beachtet werden.
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6.Dieser deutsche Text kann leicht übersetzt werden.
7.Die Arbeit musste besser organisiert werden.
2.Die Kontrollarbeit …. von den Studenten morgen geschrieben werden (sollen, Präsens).
3.Dieses Thema … im Seminar behandelt werden (müssen, Präteritum).
4.Der Monarch … entweder gewählt werden oder durch die Erbfolge auf den Thron gelangen (können, Präsens).
5.Die demokratische Kontrolle … durch das Prinzip der Gewaltenteilung gewährleistet werden (sollen, Präsens).
6.Die Staatsangehörigkeit …. durch die Staatsangehörigkeit der Eltern oder durch den Ort der Geburt bestimmt werden (können, Präsens).
7.Die Volksvertreter …. für eine begrenzte Wahlperiode gewählt werden (sollen, Präsens).
Text 1
Lesen Sie und übersetzen Sie den Text.
DIE WAHLEN IN DER BRD
Die Bundesrepublik wird durch das Grundgesetz als repräsentative Demokratie definiert, in der die Bürger nicht ständig selbst politische Entscheidungen treffen, sondern Abgeordnete wählen, die dies in ihrem Auftrag tun.
Die Wahl bietet die Möglichkeit, das demokratische Prinzip der Volkssouveranität auf direkte Weise zu praktizieren. Wahlen sind von entscheidender Bedeutung für die politische Entwicklung des Landes und erfüllen in der Bundesrepublik wie in anderen freiheitlichen Demokratien entscheidende Funktionen:
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•Legitimation
•Kontrolle der Regierenden
•Repräsentation
•Integration
•Konkurrenz.
Damit Wahlen als demokratische Wahlen bezeichnet werden können, müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen. So müssen die Wähler beispielsweise eine echte Auswahl zwischen Programmen und Personen treffen können.
Grundlegende Normen für Wahlen stellen in der Bundesrepublik vor allem die
Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 GG dar. Durch sie wird festgelegt, dass bei Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden folgende Prinzipien einzuhalten sind:
•Allgemeine Wahl
•Unmittelbare Wahl
•Freie Wahl
•Gleiche Wahl
•Geheime Wahl
Bundestagswahlsystem
Das Wahlsystem selbst ist nicht Bestandteil der Verfassung, sondern in einem einfachen (d. h. relativ leicht änderbaren) Bundesgesetz festgelegt, dem
Bundeswahlgesetz.
Für die Wahl der 656 Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben die
Wähler zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme.
Die Zweitstimme, die nach den Prinzipien der Verhältniswahl abgegeben wird, ist die wichtigere Stimme, denn durch sie wird die Zahl der Mandate bestimmt, die jeder Partei im Bundestag zustehen.
Mit der Erststimme entscheiden die Wähler - nach den Prinzipien der relativen Mehrheitswahl - über den Wahlkreisabgeordneten in ihrem jeweiligen