21
6. Der Angeklagte sagte kein Wort, statt Aussagen zu machen.
1.… zum Tatort zu fahren, benutzt die Operativgruppe das Auto.
2.Was mus man tun, … ein guter Jurist zu werden?
3.Der Untersuchungsrichter kann gut seine Pflichten nicht erfüllen,… die
Gesetzlichkeit einzuhalten.
4.…ein guter Fachmann zu werden, muss man viel arbeiten.
5.Er geht spazieren, … das Referat zu schreiben.
6.Man muss das Gesetzbuch studieren, … Grundrechte der Bürger
gut zu kennen.
7. Die Gerichte müssen über jeden Einzelfall entscheiden, … die
Gesetzlichkeit zu verletzen.
1.Man kann die Rechtswissenschaften nicht beherrschen, ohne die Verfassung des Staates gut zu kennen.
2.Die Verpflichtung des staatlichen Gewalt besteht darin, um die Würde
des Menschen zu achten und zu schützen.
3.Der Zeuge antwortete auf die Fragen des Richters kurz, statt ausführlich darüber zu erzählen, was er gesehen hatte.
4.Statt die Bestimmungen des Arbeitsschutzes einzuhalten, verletzte der Arbeitgeber diese Bestimmungen.
5.Statt sofort die Verhandlung zu beginnen, wartete der Richter eine Weile ab.
6.Der Jurist kann kein guter Fachmann werden, ohne die Rechtstheorie
gründlich zu studieren.
Übung 5. Gebrauchen Sie, wo nötig, die Partikel ,,zu”. Fügen Sie
notwendiges Komma ein.
22
1.Die Freunde möchten uns …. besuchen.
2.Er hilft mir den Text … übersetzen.
3.Die Prozeßparteien haben das Recht bei der Durchführung des gerichtlichen Verfahrens aktiv … mitwirken.
4.Statt das Thema gründlich zu behandeln begnügte sich der Rechtswissenschaftler mit einer oberflächlichen Darstellung des Problems.
5.Es war nicht leicht, diese Prüfung … bestehen.
6.Ich höre ihn … singen.
7. |
Die progressive Öffentlichkeit strebt den Frieden … bewahren. |
8. |
Die Vorschriften des Zivilprozessrechts sind vom Gericht streng |
einzuhalten.
Übung 6. Verneinen Sie die Sätze.
Muster: - Du musst den Text übersetzen.
-Ich brauche ihn nicht zu übersetzen.
1.Er muss früher kommen.
2.Du musst ihm alles erklären.
3. Ihr müsst die Vorlesungen nicht versäumen. 4.Wir müssen das schreiben.
5.Er muss heute Überstunden machen.
6.Der Untersuchungsbeamte muss diesen Verdächtigen vernehmen.
7.Du musst den Inhalt dieses Artikels wiedergeben.
8.Wir müssen heute bis in die späte Nacht hinein arbeiten.
1.Die Prozessparteien haben Recht und Pflicht, am Verfahren teilzunehmen.
2.Die Prozessparteien haben bei der Durchführung des gerichtlichen
Verfahrens aktiv mitgewirkt.
23
3. Die gemeinsamen Anstrengungen der Gerichte und der Justizorgane
haben zur Verbesserung der Rechtsprechungstätigkeit beizutragen.
4.Die Gerichte sind verpflichtet, Rechte und Pflichten der Beteiligten genau festzustellen.
5.Die Eigenschaften des Verbrechens sind von dem Vorliegen aller
Elemente des Verbrechens abhängig.
6. Ohne die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, kann man nicht das
Ermittlungsverfahren durchführen.
7. Auf dem Platz steht Verkehrspolizist, um Unglücksfälle zu verhüten.
Text 1
Lesen Sie und übersetzen Sie den Text.
DIE BEHANDLUNG VON MENSCHENRECHTSFRAGEN
IM DEUTSCHEN BUNDESTAG
Die Rahmenbedingungen für die gegenwärtige Gestalt der parlamentarischen Behandlung von Menschenrechtsfragen hat der Deutsche Bundestag in seiner
Entschließung vom 10. Dezember 1986 geschaffen. In dieser Entschließung, die von den damaligen Fraktionen einstimmig angenommen wurde, befürwortete er die Schaffung eines parlamentarischen Gremiums für Menschenrechte. Dabei hat die Bundesregierung die Aufgabe, den Deutschen Bundestag mindestens einmal in jeder Wahlperiode über die Lage der Menschenrechte in der Welt zu informieren. Der Bundestag hat mindestens zweimal in einer Wahlperiode über
die Lage der Menschenrechte zu diskutieren.
Auf der Basis des genannten Beschlusses vom 10. Dezember 1986 erweiterte der Auswärtige Ausschuss des Bundestages seinen bereits bestehenden Unterausschuss für Humanitäre Hilfe um den Bereich
Menschenrechte. Am 5. Juni 1987 konstituierte sich der Unterausschuss Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Auswärtigen Ausschusses, mit dem
der Deutsche Bundestag als erstes Parlament der Welt ein in die
24
Geschäftsordnung eingebundenes institutionalisiertes Gremium beim Parlament eingerichtet hatte.
Unter den 13 ordentlichen und zwölf stellvertretenden Mitgliedern befinden sich auch Abgeordnete des Innen-, Rechts-, Petitionsund Haushaltsausschusses, der Ausschüsse für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie Frauen und Jugend.
Es ist einige Ziele und Aufgaben des Unterausschusses zu betonen:
-in Fällen konkreter Menschenrechtsverletzungen sein politisches und moralisches Gewicht einzusetzen;
-seine Unterstützung zur Überwindung der Fluchtlingsproblematik in der Welt zu leisten;
-das Bewusstsein in der Öffentlichkeit für die Menschenrechte und die Humanitäre Hilfe zu stärken und wachzuhalten.
Im Bereich der Menschenrechtspolitik befasst sich der Unterausschuss
sowohl mit der spezifischen Problematik in einzelnen Staaten als auch mit den Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen und des Europarates. Zu diesen Zwecken erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung von seiten der Bundesregierung durch die zuständigen Ministerien, üblicherweise das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie das Bundesministerium der Justiz. Darüber hinaus verschafft sich der Unterausschuss ein Bild von der Lage der Menschenrechte durch Reisen des Vorsitzenden, einzelner Mitglieder oder von Delegationen des Unterausschusses in bestimmte Länder bzw. zu internationalen Institutionen, die sich mit Menschenrechtsfragen befassen. Hinzu kommen Kontakte zu Diplomaten und Nichtregierungsorganisationen. Der Unterausschuss berät über parlamentarische Vorlagen, die dem Auswärtigen Ausschuss zur Beratung zugewiesen worden sind (Gesetzentwürfe zu völkerrechtlichen Verträgen, Anträge der Fraktionen zu Menschenrechtsfragen, Unterrichtungen
25
durch Bundesregierung und Europäisches Parlament u.a.), und bereitet die entsprechenden Beschlussempfehlungen des Auswärtigen Ausschusses an das Plenum vor. Der Unterausschuss tagt gemäß § 69 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundestages nicht öffentlich. Seine Sitzungen finden in einer von zwei aufeinanderfolgenden Sitzungswochen des Deutschen Bundestages statt.
Merken Sie sich folgende Wörter und Wendungen.
der Antrag – предложение, заявление, ходатайство, требование der Ausschuss – комитет, комиссия
die Berichterstattung – представление доклада, доклад, отчетность die Entschließung – решение, постановление, резолюция
die Sitzung – заседание
die Überwindung – преодоление
der Vertrag – договор, контракт. соглашение
die Vorlage – предъявление, проект решения, внесение проекта решения aufeinanderfolgen – следовать один за другим
sich befassen – заниматься
sich konstituieren – проводить первое (учредительное) заседание tagen – заседать
zuweisen + Dat. + Akk. – поручать кому-л. что-л. gemäß – согласно, в соответствии
zuständig sein für – быть ответственным за что-л. darüber hinaus – кроме (э)того, сверх (э)того
Aufgaben zum Text
1. Übersetzen Sie folgende Wendungen ins Russische.
-die parlamentarische Behandlung von Menschenrechtsfragen
-der Auswärtige Ausschuss
-das politische und moralische Gewicht einsetzen