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Beim Oberlandesgericht sind Senate als Spruchkörper gebildet, in erster
Linie Zivil-und Strafsenate (§116 GVG). Sie sind mit einem Vorsitzenden Richter und Richtern am Oberlandesgericht besetzt und entscheiden grundsätzlich in der Besetzung von 3 Richtern, auch durch den Einzelrichter, in erstinstanzlichen Strafsachen in der Hauptverhandlung und bei Abschlussentscheidungen 5 Richter.
Das Oberlandesgericht ist zuständig:
-in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse des Landgerichts und des Amtsgerichts in Kindschaftsund Familiensachen;
-in Strafsachen hauptsächlich für die Revision gegen die Berufungsurteile des
Landgerichts, ferner für die Sprungrevision gegen amtsgerichtliche Urteile sowie für die Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts. Im ersten Rechtszug entscheidet in bestimmten politischen Strafsachen das Oberlandesgericht.
In Berlin heißt es Kammergericht, in Bayern - das Bayerische Oberste Landesgericht.
die Behörde – учреждение, ведомство, орган власти die Berufung – апелляция
die Beschwerde – жалоба die Entscheidung – решение
die Gerichtsbarkeit – правосудие, юрисдикция das Grundbuch – поземельная книга
die Hauptverhandlung – главное слушание дела die Justizhoheit – сфера юрисдикции государства
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der Nachlass – наследие, наследство die Miete – аренда
der Rechtszug – порядок рассмотрения дела в судебной инстанции,
судебная инстанция
der Spruchkörper – орган, выносящий приговор die Streitigkeit – спор, конфликт
die Vormundschaft – опекунство der Vorsitzende – председатель die Strafsache – уголовное дело die Zivilsache – гражданское дело
besetzen – занимать, замещать, определять, распределять entscheiden – принимать решение
zuweisen – указывать, направлять, назначать, предоставлять ausnahmsweise – в исключительном случае
je nach der Art des Falles – в зависимости от дела in Betracht kommen – зд. могут рассматриваться
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Übung 1. Übersetzen Sie folgende Wörter und Wortverbindungen:
-исполнять судопроизводство
-в виде исключения
-быть компетентным в чём-л.
-апелляция и обжалование
-предусмотрены для чего-л.
-в зависимости от дела (вида дела)
-обычный суд
Übung 2.
1.Erläutern Sie den Begriff das Gericht.
2.Erläutern Sie die Unterscheidung von Gericht in organisierte Behörde
und Spruchkörper.
3.Welche staatlichen Gerichte gibt es in der BRD?
4.Was ist das Hauptmerkmal eines Schiedsgerichts?
5.Erklären Sie die Bedeutung der Wortverbindung ehrenamtliche Richter.
6.Sagen Sie kurz, womit befasst sich: a) das Amtsgericht, b) das Landgericht,
с) das Oberlandesgericht?
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-der Amtsgerichte
-der Landgerichte
-des Oberlandesgerichtes.
In der BRD ist die rechtsprechende Gewalt |
in |
fünf selbstständige |
Gerichtszweige aufgeteilt, an deren Spitze jeweils |
ein |
oberster Gerichtshof |
steht. Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es die Verwaltungs-, Sozial,-
Finanzund Arbeitsgerichtsbarkeit. |
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Innerhalb der |
einzelnen Gerichtszweigen gibt es mehrere Instanzen, die |
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einander über - |
oder |
untergeordnet |
sind. Die Instanzen der ordentlichen |
Gerichtsbarkeit |
sind |
- von unten |
nach oben – die Amtsgerichte, die |
Landgerichte, die Oberlandesgerichte und der Obergerichtshof. |
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Die Arbeitsgerichte sind zuständig für Streitigkeiten zwischen |
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Arbeitnehmern und Arbeitgebern (z.B. |
Streitigkeiten um die Lohnzahlung |
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oder die Rechtsmäßigkeit von Kündigungen). Die Arbeitsgerichte befassen sich
auch mit Rechtsstreitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien, zwischen
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (z.B. bei Streitigkeiten um die Rechtsmäßigkeit eines Streiks).
Die Arbeitsgerichte sind dreistufig. Die erste Instanz ist das Arbeitsgericht, das für alle Arbeitsstreitigkeiten zuständig ist. Seine Kammer besteht aus einem
Berufsrichter und je einem ehrenamtlichen Richter aus Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die |
Entscheidungen |
der |
Arbeitsgerichte |
können |
vom |
Landesarbeitsgericht nachgeprüft werden. Seine Kammer |
sind mit |
einem |
|||
Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. |
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50 |
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Das |
Bundesarbeitsgericht |
ist |
die |
dritte |
- höchste - |
Instanz |
in |
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Arbeitsrechtssachen. Seine Senate |
bestehen aus |
einem Vorsitzenden, |
zwei |
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berufsrichterlichen Beisitzern und zwei ehrenamtlichen Richtern. |
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Seine |
Senate entscheiden |
über die Revision gegen Urteile und über die |
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Rechtsbeschwerde |
gegen Beschlüsse des Landesarbeitsgerichts. In bestimmten |
||||||||
Fällen |
ist |
die |
Sprungrevision |
vom |
Arbeitsgericht |
direkt |
zum |
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Bundesarbeitsgericht möglich. Der Große Senat tritt zusammen, wenn ein Senat von der Entscheidung eines anderen abweichen will.
Die Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgericht - Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof – Bundesverwaltungsgericht) sind zuständig für
alle öffentlichrechtliche Prozesse im Verwaltungsrecht, wenn sie nicht unter die
Kompetenz der Sozialund Finanzgerichte oder – ausnahmsweiseder
ordentlichen fallen oder wenn nicht eine verfassungsrechtliche Streitigkeit vorliegt.
Die Finanzgerichte (Finanzgericht – Bundesfinanzhof) befassen sich mit
Streitigkeiten zwischen Bürgern und Staat über Steuern und Abgaben. Das
moderne Steuerrecht ist außerordentlich kompliziert, deshalb, wenn der Bürger die rechtsmäßige Anwendung bestimmter steuerrechtlicher Vorschriften durch das Finanzamt in seinem Fall bezweifelt, hat er eine Möglichkeit, ein
Finanzgericht anzurufen.
Die Sozialgerichte (Sozialgericht – Landessozialgericht –
Bundessozialgericht) entscheiden bei Streitigkeiten über die Sozialversicherung,
die Arbeitslosenversicherung, |
die Kriegsopferversorgung |
und |
das |
Kassenarztrecht. |
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Außerhalb der oben genannten fünf Gerichte |
steht |
das |
|
Bundesverfassungsgericht. Es ist |
nicht nur das höchste Gericht des Bundes , |
||
sondern zugleich ein Verfassungsorgan. |
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