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Beim Oberlandesgericht sind Senate als Spruchkörper gebildet, in erster

Linie Zivil-und Strafsenate (§116 GVG). Sie sind mit einem Vorsitzenden Richter und Richtern am Oberlandesgericht besetzt und entscheiden grundsätzlich in der Besetzung von 3 Richtern, auch durch den Einzelrichter, in erstinstanzlichen Strafsachen in der Hauptverhandlung und bei Abschlussentscheidungen 5 Richter.

Das Oberlandesgericht ist zuständig:

-in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse des Landgerichts und des Amtsgerichts in Kindschaftsund Familiensachen;

-in Strafsachen hauptsächlich für die Revision gegen die Berufungsurteile des

Landgerichts, ferner für die Sprungrevision gegen amtsgerichtliche Urteile sowie für die Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts. Im ersten Rechtszug entscheidet in bestimmten politischen Strafsachen das Oberlandesgericht.

In Berlin heißt es Kammergericht, in Bayern - das Bayerische Oberste Landesgericht.

Merken Sie sich folgende Wörter und Wendungen.

der Anspruch – претензия

die Behörde – учреждение, ведомство, орган власти die Berufung – апелляция

die Beschwerde – жалоба die Entscheidung – решение

der Gerichtshof – Cудебная палата

die Gerichtsbarkeit – правосудие, юрисдикция das Grundbuch – поземельная книга

die Hauptverhandlung – главное слушание дела die Justizhoheit – сфера юрисдикции государства

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die Kammer – палата

der Nachlass – наследие, наследство die Miete – аренда

die Rechtsmäßigkeit – правомерность

der Rechtspfleger – служащий суда, не имеющий права судьи, но уполномоченный решать определённые вопросы

der Rechtszug – порядок рассмотрения дела в судебной инстанции,

судебная инстанция

die Revision – обжалование

das Schwurgericht – суд присяжных

der Spruchkörper – орган, выносящий приговор die Streitigkeit – спор, конфликт

die Unterhaltsachen – дело, связанное с рассмотрением вопроса о содержании

die Vormundschaft – опекунство der Vorsitzende – председатель die Strafsache – уголовное дело die Zivilsache – гражданское дело

besetzen – занимать, замещать, определять, распределять entscheiden – принимать решение

vorsehen – предусмотреть

zuweisen – указывать, направлять, назначать, предоставлять ausnahmsweise – в исключительном случае

grundsätzlich – принципиальный

das Gericht anrufen – обращаться в суд

je nach der Art des Falles – в зависимости от дела in Betracht kommen – зд. могут рассматриваться

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Aufgaben zum Text

Übung 1. Übersetzen Sie folgende Wörter und Wortverbindungen:

-исполнять судопроизводство

-в виде исключения

-быть компетентным в чём-л.

-апелляция и обжалование

-предусмотрены для чего-л.

-в зависимости от дела (вида дела)

-обычный суд

Übung 2.

1.Erläutern Sie den Begriff das Gericht.

2.Erläutern Sie die Unterscheidung von Gericht in organisierte Behörde

und Spruchkörper.

3.Welche staatlichen Gerichte gibt es in der BRD?

4.Was ist das Hauptmerkmal eines Schiedsgerichts?

5.Erklären Sie die Bedeutung der Wortverbindung ehrenamtliche Richter.

6.Sagen Sie kurz, womit befasst sich: a) das Amtsgericht, b) das Landgericht,

с) das Oberlandesgericht?

Übung 3. Vollenden Sie die Sätze.

1.Das Gericht ist grundsätzlich staatlich, ausnahmsweise …

2.Die ordentlichen Gerichte sind zuständig für …

3.Für Zivilsachen kann sowohl …

4.Das Amtsgericht entscheidet grundsätzlich durch …

5.In Strafsachen erstreckt sich die Zuständigkeit …

6.Beim Landgericht sind Kammern als …

7.Entscheidungen des Landgerichts können…

8.Beim Oberlandesgericht sind Senate als Spruchkörper ….

9.In Berlin heißt es Kammergericht, in Bayern ….

Übung 4. Erzählen Sie ausführlich über die Tätigkeit:

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-der Amtsgerichte

-der Landgerichte

-des Oberlandesgerichtes.

Text 2

Lesen Sie den Text und geben Sie den Inhalt des Textes kurz wieder.

GERICHTE IN DER BRD

In der BRD ist die rechtsprechende Gewalt

in

fünf selbstständige

Gerichtszweige aufgeteilt, an deren Spitze jeweils

ein

oberster Gerichtshof

steht. Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es die Verwaltungs-, Sozial,-

Finanzund Arbeitsgerichtsbarkeit.

 

Innerhalb der

einzelnen Gerichtszweigen gibt es mehrere Instanzen, die

einander über -

oder

untergeordnet

sind. Die Instanzen der ordentlichen

Gerichtsbarkeit

sind

- von unten

nach oben – die Amtsgerichte, die

Landgerichte, die Oberlandesgerichte und der Obergerichtshof.

Die Arbeitsgerichte sind zuständig für Streitigkeiten zwischen

Arbeitnehmern und Arbeitgebern (z.B.

Streitigkeiten um die Lohnzahlung

oder die Rechtsmäßigkeit von Kündigungen). Die Arbeitsgerichte befassen sich

auch mit Rechtsstreitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien, zwischen

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (z.B. bei Streitigkeiten um die Rechtsmäßigkeit eines Streiks).

Die Arbeitsgerichte sind dreistufig. Die erste Instanz ist das Arbeitsgericht, das für alle Arbeitsstreitigkeiten zuständig ist. Seine Kammer besteht aus einem

Berufsrichter und je einem ehrenamtlichen Richter aus Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die

Entscheidungen

der

Arbeitsgerichte

können

vom

Landesarbeitsgericht nachgeprüft werden. Seine Kammer

sind mit

einem

Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt.

 

 

 

 

 

 

 

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Das

Bundesarbeitsgericht

ist

die

dritte

- höchste -

Instanz

in

Arbeitsrechtssachen. Seine Senate

bestehen aus

einem Vorsitzenden,

zwei

berufsrichterlichen Beisitzern und zwei ehrenamtlichen Richtern.

 

 

Seine

Senate entscheiden

über die Revision gegen Urteile und über die

Rechtsbeschwerde

gegen Beschlüsse des Landesarbeitsgerichts. In bestimmten

Fällen

ist

die

Sprungrevision

vom

Arbeitsgericht

direkt

zum

Bundesarbeitsgericht möglich. Der Große Senat tritt zusammen, wenn ein Senat von der Entscheidung eines anderen abweichen will.

Die Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgericht - Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof – Bundesverwaltungsgericht) sind zuständig für

alle öffentlichrechtliche Prozesse im Verwaltungsrecht, wenn sie nicht unter die

Kompetenz der Sozialund Finanzgerichte oder – ausnahmsweiseder

ordentlichen fallen oder wenn nicht eine verfassungsrechtliche Streitigkeit vorliegt.

Die Finanzgerichte (Finanzgericht – Bundesfinanzhof) befassen sich mit

Streitigkeiten zwischen Bürgern und Staat über Steuern und Abgaben. Das

moderne Steuerrecht ist außerordentlich kompliziert, deshalb, wenn der Bürger die rechtsmäßige Anwendung bestimmter steuerrechtlicher Vorschriften durch das Finanzamt in seinem Fall bezweifelt, hat er eine Möglichkeit, ein

Finanzgericht anzurufen.

Die Sozialgerichte (Sozialgericht – Landessozialgericht –

Bundessozialgericht) entscheiden bei Streitigkeiten über die Sozialversicherung,

die Arbeitslosenversicherung,

die Kriegsopferversorgung

und

das

Kassenarztrecht.

 

 

 

Außerhalb der oben genannten fünf Gerichte

steht

das

Bundesverfassungsgericht. Es ist

nicht nur das höchste Gericht des Bundes ,

sondern zugleich ein Verfassungsorgan.

 

 

Texterläuterungen

die Revision – пересмотр дела

Источник: https://studfile.net/preview/16712313/