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2. Das vom Untersuchungsführer zu unterschreibende Protokoll wird in der
Gerichtsverhandlung verlesen werden.
3. Die durch die kriminalistische Expertise zu lösenden Aufgaben können
verschieden sein.
4.Die von den Juristen auszuarbeitenden Gesetzbücher werden zur Festigung der Rechtsordnung beitragen.
5.Die Aussagen der Zeugen können beliebige bei der Untersuchung festzustellenden Fakten und Umstände beleuchten.
6.In der Versammlung wurden die einzuführenden Arbeitsmethoden
besprochen.
7.Die Versuchsergebnisse haben das zu erwartende Resultat bestätigt.
8.Die Zeugen werden einzeln und in der Abwesend der später zu
vernehmenden Zeugen vernommen.
Übung 5. Übersetzen Sie die Sätze.
1. Die wichtigsten Zivilverhältnisse sind die auf dem gesellschaftlichen und
persönlichen Eigentum beruhenden Vermögensverhältnisse.
2.Die vom Staat garantierten sozialen Normen sind Rechtsnormen, die von jedem anerkannt werden sollen.
3.Die von den Studenten geäußerte Meinung, dieses Problem noch einmal
zu besprechen, ist sehr wichtig.
4. In den seit ihrer Gründung vergangenen Jahren hat die UNO (die
Organisation der Vereinten Nationen) viele auf die Erhaltung des Friedens gerichteten Resolutionen angenommen.
5. Der Staatsanwalt und die Untersuchungsorgane haben die den Verdacht einer Straftat begründete Handlung allseitig aufzuklären.
7. Die Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit gehört unter anderem zu den von der UNESKO festgelegten wichtigen Aufgaben.
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8. Der Staatsanwalt musste prüfen, in welcher Beziehung die Beweise zu
dem zu untersuchenden Verbrechen stehen.
Übung 6. Übersetzen Sie die Sätze.
1.Vom Staatsanwalt verhört, verließ der Zeuge den Gerichtssaal.
2.Auf die Statistik der zunehmenden Luftverschmutzung hinweisend,
begründete der Redner die Notwendigkeit härterer Gesetze.
3.Die Industriebetriebe verschlechtern oft die Qualität der Umwelt, die Gewässer und die Luft verschmutzend.
4.Die wichtigsten Gedenkstätten einer Stadt nicht besucht, kann man keine
richtige Vorstellung von ihrer Geschichte bekommen.
5.Von meinen Verwandten begleitet, besichtigte ich die
Sehenswürdigkeiten der Stadt.
6.Umlagert von zahlreichen Zuhörern, gab der Redner weitere Auskünfte.
7.Die Besucher verließen den Saal, lebhaft diskutierend.
Übung 7. Übersetzen Sie folgende Wortverbindungen mit dem Partizip
1und Partizip П.
das Problem lösend, mit Interesse lesend, die Fragen zum Seminar besprechend, laut sprechend, die Rechte der Bürger schützend, die Spuren der Straftat suchend, die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze ausübend, die Vorprüfung abgelegt, den Vertrag abgeschlossen, den Schaden zugefügt, das Eigenntum der Bürger geschützt, das Verbrechen begangen.
Übung 8. Übersetzen Sie die Sätze, berücksichtigen Sie dabei |
die |
Bedeutung des Part.1.
1.Er liest den Artikel stehend.
2.Schweigend setzt sich der Lektor an den Tisch.
3.Sprechend verlassen wir den Hörsaal.
4.Lesend erfahren die Studenten viel Neues und Interessantes.
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5.Die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze ausübend, schützt die Staatsanwaltschaft die Interessen des Bürgers.
6.Die Fragen der Erbschaft regelnd , sieht das Zivilrecht zwei
Möglichkeiten der Erbschaft vor: nach dem Gesetz und nach dem Testament.
Übung 9. Beachten Sie die Partizipien in folgenden Sätzen. Übersetzen Sie
diese Sätze mit dem Wörterbuch: |
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1. Der Sonntag |
und die staatlich anerkannten |
Feiertage bleiben als Tage |
||||||
der Arbeitsruhe |
und der seelischen Erhebung gesetztlich geschützt. |
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2. |
Männer können vom vollendeten achtzehnten |
Lebensjahr |
an zum |
|||||
Dienst |
in |
den |
Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem |
|||||
Zivilschutzverband |
verpflichtet werden. |
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3. |
Pflege und |
Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern |
||||||
und die |
ihnen obliegende Pflicht. |
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4. |
Der |
Bundespräsident hat den neugewählten |
Kandidaten offiziell zum |
|||||
Bundeskanzler |
ernannt. |
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5.Bei den |
zu |
vernehmenden Zeugen |
war |
festzustellen, woher sie |
||||
Kenntnisse von der Straftat haben. |
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||||
6. |
Die vom Sachverständigen gezogene Schlussfolgerung über die Spuren |
|||||||
am Tatort trug zur scnelleren Aufklärung des Verbrechens bei. |
|
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7. |
Die |
Fragen der Erbschaft regelnd, |
sieht |
das Zivilrecht |
zwei |
|||
Möglichkeiten der Erbfolge vor: nach dem Gesetz und nach dem Testament.
8. Im Zeitungsartikel geht es um das Problem der wachsenden Zahl der
Drogensüchtigen
Text 1
Lesen Sie und übersetzen Sie den Text.
RECHTSPFLEGE IN DER BRD
Die Gerichtsbarkeit ist im weiteren Sinne die auf Verwirklichung der bestehenden Rechtsordnung gerichtete Tätigkeit des Staats (Justizhoheit des
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Bundes und der Länder). Sie zerfällt in die Justizverwaltung und in die Gerichtsbarkeit im engeren Sinn. Diese ist die Tätigkeit der Gerichte bei der
Rechtsanwendung im Einzelfall, die richterliche oder rechtsprechende Gewalt.
Was ist eigentlich Gericht? Das Gericht ist das Organ, das die Rechtsprechung (richterliche Gewalt) auszuüben hat. Das Gericht ist grundsätzlich staatlich, ausnahmsweise privat (Schiedsgericht). Innerhalb der
Gerichte wird nach den Zweigen der Gerichtsbarkeit unterschieden, z.B.
Verwaltungsgericht, ordentliches Gericht, und nach dem Aufbau der Gerichtszweige, z.B. Amtsgericht, Landgericht. Man unterscheidet das Gericht als organisierte Behörde (z.B. Landgericht, Amtsgericht, Verwaltungsgericht)
und das |
Gericht als |
Spruchkörper(z. B. Schwurgericht, Zivilkammer, |
|||||
Einzelrichter). |
Es ist mit mindestens einem |
Richter |
besetzt, ist |
aber |
|||
überwiegend |
Kollegialgericht. Neben Berufsrichtern werden häufig |
auch |
|||||
ehrenamtliche Richter tätig. |
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|
|
|
|||
Also, |
die |
ordentlichen Gerichte sind |
zuständig für Zivilsachen |
und |
|||
Strafsachen. Zu den |
Zivilsachen gehören |
z.B. Rechtsstreitigkeiten |
über |
||||
privatrechtliche |
Verträge wie Miete oder |
Kauf |
sowie |
Familien - |
und |
||
Ehesachen und auch das Gebiet der Freiwilligen Gerichtsbarkeit , z.B. Vormundschaft, - Nachlassund Grundbuchsachen. Die ordentlichen Gerichte
sind Amtsgericht , Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof (als
höchste Instanz). Zwei letzte Instanzen sind für Berufung und Revision vorgesehen. Für Zivilsachen kann sowohl das Amtsgericht als auch das
Landgericht |
als Eingangsinstanz |
zuständig sein, in Strafsachen – je nach der |
||
Art |
des Falls – die ersten drei. |
|
||
|
|
|
|
Amtsgericht |
ist das ordentliche Gericht, das im Gerichtsaufbau die Unterstufe bildet. |
||||
|
Das Amtsgericht |
entscheidet grundsätzlich durch Einzelrichter (§ 22 GVG) |
||
oder |
Rechtspfleger, |
in bestimmten Fällen durch den Urkundsbeamten. Die |
||
Zuständigkeit |
des Amtsgerichts |
ist vielfältig. Dazu gehören bürgerliche |
||
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Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen. Die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sind z.B. vermögensrechtliche Ansprüche, Mietsachen, Kindschafts - und Unterhaltssachen, ferner Nachlass, Grundbuch-, Vormundschafts-, Familiensachen u.s.w. In Strafsachen erstreckt sich die Zuständigkeit des Amtsgerichts auf Vergehen und Verbrechen nur, soweit nicht nach § 24 GVG die Zuständigkeit eines höheren Gerichts gegeben ist.
Landgericht
ist das ordentliche Gericht, das im Gerichtsaufbau zwischen dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht steht.
Beim Landgericht sind Kammern als Spruchkörper gebildet, in erster Linie
Zivilkammern, Kammern für Handelssachen und Strafkammem (§ 60 GVG),
ferner Kammern für besondere Rechtsstreitigkeiten (z. B. für Baulandsachen). Die Kammern sind besetzt mit Vorsitzenden Richtern und Richtern am Landgericht. Sie entscheiden grundsätzlich mit 3 Berufsrichtern. Entscheidungen des Landgerichts können im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch Rechtspfleger und Urkundsbeamte treffen. Seine Zuständigkeit erstreckt sich in bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten im ersten Rechtszug auf alle vermögensrechtlichen
Streitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind, auf Ansprüche aus Staatshaftung und auf nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten (ausgenommen
Familien-, Eheund Kindschaftssachen, über die das Amtsgericht entscheidet).
Ferner entscheidet es über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des ihm nachgeordneten Amtsgerichts mit Ausnahme der Familienund Kindschaftssachen, die zum Oberlandesgericht gehen (§§ 72, 119 Nrn. 1, 2
GVG). Das Landgericht entscheidet auch über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Amtsgerichte (§§ 73 GVG).
Oberlandesgericht
ist das ordentliche Gericht, das im Gerichtsaufbau über dem Landgericht und unter dem Bundesgerichtshof steht.