Материал: 4401

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2. Das vom Untersuchungsführer zu unterschreibende Protokoll wird in der

Gerichtsverhandlung verlesen werden.

3. Die durch die kriminalistische Expertise zu lösenden Aufgaben können

verschieden sein.

4.Die von den Juristen auszuarbeitenden Gesetzbücher werden zur Festigung der Rechtsordnung beitragen.

5.Die Aussagen der Zeugen können beliebige bei der Untersuchung festzustellenden Fakten und Umstände beleuchten.

6.In der Versammlung wurden die einzuführenden Arbeitsmethoden

besprochen.

7.Die Versuchsergebnisse haben das zu erwartende Resultat bestätigt.

8.Die Zeugen werden einzeln und in der Abwesend der später zu

vernehmenden Zeugen vernommen.

Übung 5. Übersetzen Sie die Sätze.

1. Die wichtigsten Zivilverhältnisse sind die auf dem gesellschaftlichen und

persönlichen Eigentum beruhenden Vermögensverhältnisse.

2.Die vom Staat garantierten sozialen Normen sind Rechtsnormen, die von jedem anerkannt werden sollen.

3.Die von den Studenten geäußerte Meinung, dieses Problem noch einmal

zu besprechen, ist sehr wichtig.

4. In den seit ihrer Gründung vergangenen Jahren hat die UNO (die

Organisation der Vereinten Nationen) viele auf die Erhaltung des Friedens gerichteten Resolutionen angenommen.

5. Der Staatsanwalt und die Untersuchungsorgane haben die den Verdacht einer Straftat begründete Handlung allseitig aufzuklären.

7. Die Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit gehört unter anderem zu den von der UNESKO festgelegten wichtigen Aufgaben.

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8. Der Staatsanwalt musste prüfen, in welcher Beziehung die Beweise zu

dem zu untersuchenden Verbrechen stehen.

Übung 6. Übersetzen Sie die Sätze.

1.Vom Staatsanwalt verhört, verließ der Zeuge den Gerichtssaal.

2.Auf die Statistik der zunehmenden Luftverschmutzung hinweisend,

begründete der Redner die Notwendigkeit härterer Gesetze.

3.Die Industriebetriebe verschlechtern oft die Qualität der Umwelt, die Gewässer und die Luft verschmutzend.

4.Die wichtigsten Gedenkstätten einer Stadt nicht besucht, kann man keine

richtige Vorstellung von ihrer Geschichte bekommen.

5.Von meinen Verwandten begleitet, besichtigte ich die

Sehenswürdigkeiten der Stadt.

6.Umlagert von zahlreichen Zuhörern, gab der Redner weitere Auskünfte.

7.Die Besucher verließen den Saal, lebhaft diskutierend.

Übung 7. Übersetzen Sie folgende Wortverbindungen mit dem Partizip

1und Partizip П.

das Problem lösend, mit Interesse lesend, die Fragen zum Seminar besprechend, laut sprechend, die Rechte der Bürger schützend, die Spuren der Straftat suchend, die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze ausübend, die Vorprüfung abgelegt, den Vertrag abgeschlossen, den Schaden zugefügt, das Eigenntum der Bürger geschützt, das Verbrechen begangen.

Übung 8. Übersetzen Sie die Sätze, berücksichtigen Sie dabei

die

Bedeutung des Part.1.

1.Er liest den Artikel stehend.

2.Schweigend setzt sich der Lektor an den Tisch.

3.Sprechend verlassen wir den Hörsaal.

4.Lesend erfahren die Studenten viel Neues und Interessantes.

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5.Die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze ausübend, schützt die Staatsanwaltschaft die Interessen des Bürgers.

6.Die Fragen der Erbschaft regelnd , sieht das Zivilrecht zwei

Möglichkeiten der Erbschaft vor: nach dem Gesetz und nach dem Testament.

Übung 9. Beachten Sie die Partizipien in folgenden Sätzen. Übersetzen Sie

diese Sätze mit dem Wörterbuch:

 

 

 

 

1. Der Sonntag

und die staatlich anerkannten

Feiertage bleiben als Tage

der Arbeitsruhe

und der seelischen Erhebung gesetztlich geschützt.

 

2.

Männer können vom vollendeten achtzehnten

Lebensjahr

an zum

Dienst

in

den

Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem

Zivilschutzverband

verpflichtet werden.

 

 

 

 

3.

Pflege und

Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern

und die

ihnen obliegende Pflicht.

 

 

 

 

4.

Der

Bundespräsident hat den neugewählten

Kandidaten offiziell zum

Bundeskanzler

ernannt.

 

 

 

 

5.Bei den

zu

vernehmenden Zeugen

war

festzustellen, woher sie

Kenntnisse von der Straftat haben.

 

 

 

 

6.

Die vom Sachverständigen gezogene Schlussfolgerung über die Spuren

am Tatort trug zur scnelleren Aufklärung des Verbrechens bei.

 

7.

Die

Fragen der Erbschaft regelnd,

sieht

das Zivilrecht

zwei

Möglichkeiten der Erbfolge vor: nach dem Gesetz und nach dem Testament.

8. Im Zeitungsartikel geht es um das Problem der wachsenden Zahl der

Drogensüchtigen

Text 1

Lesen Sie und übersetzen Sie den Text.

RECHTSPFLEGE IN DER BRD

Die Gerichtsbarkeit ist im weiteren Sinne die auf Verwirklichung der bestehenden Rechtsordnung gerichtete Tätigkeit des Staats (Justizhoheit des

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Bundes und der Länder). Sie zerfällt in die Justizverwaltung und in die Gerichtsbarkeit im engeren Sinn. Diese ist die Tätigkeit der Gerichte bei der

Rechtsanwendung im Einzelfall, die richterliche oder rechtsprechende Gewalt.

Was ist eigentlich Gericht? Das Gericht ist das Organ, das die Rechtsprechung (richterliche Gewalt) auszuüben hat. Das Gericht ist grundsätzlich staatlich, ausnahmsweise privat (Schiedsgericht). Innerhalb der

Gerichte wird nach den Zweigen der Gerichtsbarkeit unterschieden, z.B.

Verwaltungsgericht, ordentliches Gericht, und nach dem Aufbau der Gerichtszweige, z.B. Amtsgericht, Landgericht. Man unterscheidet das Gericht als organisierte Behörde (z.B. Landgericht, Amtsgericht, Verwaltungsgericht)

und das

Gericht als

Spruchkörper(z. B. Schwurgericht, Zivilkammer,

Einzelrichter).

Es ist mit mindestens einem

Richter

besetzt, ist

aber

überwiegend

Kollegialgericht. Neben Berufsrichtern werden häufig

auch

ehrenamtliche Richter tätig.

 

 

 

 

Also,

die

ordentlichen Gerichte sind

zuständig für Zivilsachen

und

Strafsachen. Zu den

Zivilsachen gehören

z.B. Rechtsstreitigkeiten

über

privatrechtliche

Verträge wie Miete oder

Kauf

sowie

Familien -

und

Ehesachen und auch das Gebiet der Freiwilligen Gerichtsbarkeit , z.B. Vormundschaft, - Nachlassund Grundbuchsachen. Die ordentlichen Gerichte

sind Amtsgericht , Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof (als

höchste Instanz). Zwei letzte Instanzen sind für Berufung und Revision vorgesehen. Für Zivilsachen kann sowohl das Amtsgericht als auch das

Landgericht

als Eingangsinstanz

zuständig sein, in Strafsachen – je nach der

Art

des Falls – die ersten drei.

 

 

 

 

 

Amtsgericht

ist das ordentliche Gericht, das im Gerichtsaufbau die Unterstufe bildet.

 

Das Amtsgericht

entscheidet grundsätzlich durch Einzelrichter (§ 22 GVG)

oder

Rechtspfleger,

in bestimmten Fällen durch den Urkundsbeamten. Die

Zuständigkeit

des Amtsgerichts

ist vielfältig. Dazu gehören bürgerliche

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Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen. Die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sind z.B. vermögensrechtliche Ansprüche, Mietsachen, Kindschafts - und Unterhaltssachen, ferner Nachlass, Grundbuch-, Vormundschafts-, Familiensachen u.s.w. In Strafsachen erstreckt sich die Zuständigkeit des Amtsgerichts auf Vergehen und Verbrechen nur, soweit nicht nach § 24 GVG die Zuständigkeit eines höheren Gerichts gegeben ist.

Landgericht

ist das ordentliche Gericht, das im Gerichtsaufbau zwischen dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht steht.

Beim Landgericht sind Kammern als Spruchkörper gebildet, in erster Linie

Zivilkammern, Kammern für Handelssachen und Strafkammem (§ 60 GVG),

ferner Kammern für besondere Rechtsstreitigkeiten (z. B. für Baulandsachen). Die Kammern sind besetzt mit Vorsitzenden Richtern und Richtern am Landgericht. Sie entscheiden grundsätzlich mit 3 Berufsrichtern. Entscheidungen des Landgerichts können im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch Rechtspfleger und Urkundsbeamte treffen. Seine Zuständigkeit erstreckt sich in bürgerlichen

Rechtsstreitigkeiten im ersten Rechtszug auf alle vermögensrechtlichen

Streitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind, auf Ansprüche aus Staatshaftung und auf nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten (ausgenommen

Familien-, Eheund Kindschaftssachen, über die das Amtsgericht entscheidet).

Ferner entscheidet es über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des ihm nachgeordneten Amtsgerichts mit Ausnahme der Familienund Kindschaftssachen, die zum Oberlandesgericht gehen (§§ 72, 119 Nrn. 1, 2

GVG). Das Landgericht entscheidet auch über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Amtsgerichte (§§ 73 GVG).

Oberlandesgericht

ist das ordentliche Gericht, das im Gerichtsaufbau über dem Landgericht und unter dem Bundesgerichtshof steht.

Источник: https://studfile.net/preview/16712313/