26
-Beschlussempfehlungen vorbereiten
-gemäß & 69 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundestages
-Flüchtlingsproblematik leisten.
2.Erklären Sie folgende Begriffe:
-der Menschenrechtsschutz;
-die Wahlperiode;
-der Rechtsausschuss;
-der Petitionsausschuss;
-die Flüchtlingsproblematik.
3.Vervollständigen Sie die Sätze dem Text entsprechend.
1.Am 5. Juni 1987 konstituierte sich der Unterausschuss……. 2. Auf der Basis des Beschlusses vom 10.Dezember 1986 …..
3. Im Bereich der Menschenrechtspolitik befasst sich der Unterausschuss
sowohl mit ….
4.Zu diesen Zwecken erfolgt …
5.Darüber hinaus verschafft sich der Unterausschuss ….
6.Hinzu kommen Kontakte zu Diplomaten und ….
7.Der Unterausschuss tagt gemäß ….
4.Stellen Sie Fragen zum Text.
5.Erzählen Sie:
-über die Aufgaben des Auswärtigen Ausschusses,
-über die Ziele und Aufgaben des Unterausschusses,
- über die Rolle des Deutschen Bundestages bei der Lösung von
Menschenrechtsfragen.
Text 2
Lesen Sie den Text und geben Sie den Inhalt kurz wieder. Merken Sie sich dabei
die Bedeutung der neuen Wörter und Wendungen.
27
DIE BEHANDLUNG VON MENSCHENRECHTSFRAGEN
IM BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ
Der Beauftragte für Menschenrechtsfragen vertritt die Bundesrepublik Deutschland in Verfahren vor der Europäischen Kommission und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, wenn über
Beschwerden von Personen verhandelt wird. Er arbeitet in den zuständigen zwischenstaatlichen Ausschüssen des Europarates an der Verbesserung des Menschenrechtsschutzes mit und ist in folgenden Ausschüssen vertreten:
im Lenkungsausschuss für Menschenrechte,
-im Ausschuss für die Verbesserung des Verfahrens,
-im Ausschuss zur Fortentwicklung des Menschenrechtsschutzes,
-im Ausschuss zum Schutz von Minderheiten.
Der Menschenrechtsbeauftragte ist außerdem Mitglied der auf der Wiener Konferenz der Staatsund Regierungschefs der Europastaaten im Oktober 1993 eingesetzten Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz. Die Kommission hat die Aufgabe, die nationale Situation in den Mitgliedsstaaten des Europarates bei der Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antissemitismus und Intoleranz zu überprüfen. Sie soll weitere Maßnahmen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene vorschlagen, allgemeine politische Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten formulieren und völkerrechtliche
Übereinkünfte mit dem Ziel untersuchen, sie zu stärken.
Der Beauftragte für Menschenrechtsfragen ist außerdem zuständig für
Stellungnahmen der Bundesregierung gegenüber den Vereinten Nationen. Der Menschenrechtsbeauftragte berichtet den zuständigen Ausschüssen der Vereinten Nationen über die Einhaltung der von Deutschland eingegangenen menschenrechtlichen Verpflichtungen.
Besonders wichtig ist die Fortentwicklung des Menschenrechtsschutzes nach der Europäischen Menschenrechtskonvention. Am 1. November 1994 ist für Deutschland das Protokoll Nr. 9 in Kraft getreten. Dieses Protokoll gibt auch
28
einzelnen Beschwerdeführern im Anschluss an das Verfahren vor der
Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht, ihren Fall dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorzulegen. Von besonderer Bedeutung ist das Protokoll Nr. 11. Es soll die bisherigen Kontrollorgane (Kommission,
Gerichtshof, Ministerkomitee) durch einen neuen ständigen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ersetzen. Auf eine Vorprüfung durch die Kommission wird verzichtet; der Gerichtshof kann durch einzelne Beschwerdeführer unmittelbar angerufen werden. Eine umfassende Reform des Kontrollmechanismus ist insbesondere deswegen erforderlich, weil die Kontrollorgane nach der Europäischen Menschenrechtskonvention überlastet sind und weil immer mehr Vertragsstaaten beitreten. Das Protokoll Nr. 11 ist ein
Änderungsprotokoll und muss durch alle Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Deutschland hat es am 11. Mai 1994 gezeichnet.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Minderheitenschutz. Der zuständige
Ausschuss des Europarates hat ein Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten erarbeitet, das am 1. Februar 1994 zur Zeichnung aufgelegt und von Deutschland am 11. Mai 1994 gezeichnet worden ist. Es bringt in diesem Bereich erstmals völkerrechtlich verbindliche
Staatenverpflichtungen. Der zuständige Ausschuss des Europarates hat seine Beratungen über den Entwurf eines Protokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention mit kulturellen Rechten, die besonders für Minderheiten bedeutsam sind, aufgenommen.
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bekämpfung des Rassismus, der Ausländerfeindlichkeit und der Intoleranz. Außerdem wird über ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention zur Verbesserung des Schutzes von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, beraten.
Die Komission für Menschenrechte des Vereins der Richter und
Staatsanwälte und des Anwaltsvereins befindet sich in Freiburg. Die
29
Geschäftsstelle arbeitet auf lokaler, regionaler, bundesweiter, europaweiter und internationaler Ebene. Arbeitssprachen sind Französisch und Spanisch. Die Finanzierung geschieht über Spenden. Themen der Arbeit betreffen Menschenrechtsverletzungen gegenüber Juristen, Fälle individueller Verfolgung und die Situation von Kindern. Länderschwerpunkte bilden Peru, Philippinen, Kolumbien und Afrika.
Aufgaben zum Text
1. Gruppenarbeit. Besprechen Sie folgende Probleme:
- die Aufgaben der Europäischer Komission gegen Rassismus und Intoleranz, die Funktionen des Beauftragten für Menschenrechtsfragen,
die Europäische Menschenrechtskonvention,
die Aufgaben des zuständigen Ausschusses des Europarates,
die Komission für Menschenrechte des Vereins der Richter und Staatsanwälte und des Arbeitsvereins.
2. Partnerarbeit. Fassen Sie zusammen:
-Die Aufgaben des zuständigen Ausschusses des Europarates;
-Die Aufgaben der Komission für Menschenrechte des Vereins der Richter und
Staatsanwälte und des Anwaltsvereins.
30
LEKTION 4
1.Grammatik. Konstruktion haben/sein + zu + Infinitiv.
2.Text 1. Menschenrechtsarbeit der Europäischer Union.
3.Text 2. Menschenrechtsarbeit im Europarat.
Übung 1. Beachten Sie die Konstruktion “haben + zu + Infinitiv”. Unterstreichen Sie das Prädikat und bestimmen Sie die Zeitform. Übersetzen Sie die Sätze.
1. Die Aussagen des Zeugen hatten die Umstände des begangenen
Verbrechens zu beleuchten.
2.Das Gericht hat die Vorschriften des Strafrechts einzuhalten.
3.Die Prozeßparteien haben ihre prozessualen Rechte gewissenhaft auszuüben.
4.Die Verletzung der Vorschriften des Zivilprozessrechts hatte zu einer
fehlerhaften Entscheidung zu führen.
5. Die Empfehlungen der Kriminalistik haben den Rechtspflegeorganen zu helfen, die genauen und erschöpferischen Aussagen zu erlangen.
Übung 2. Beachten Sie die Konstruktion “sein + zu + Infinitiv”. Unterstreichen Sie das Prädikat und bestimmen Sie die Zeitform. Übersetzen Sie die Sätze.
1.Der Kampf gegen die Kriminalität ist unter der Einbeziehung der Öffentlichkeit zu führen.
2.Die Anwesenheit der geladenen Zeugen ist festzustellen.
3.Das Gericht entscheidet darüber, ob der Angeklagte zur Verantwortung
zu ziehen ist.